Junge Menschen, welche an dem Weltwärtsprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung teilnehmen, benötigen vorab reisemedizinische Beratung.
Auch wenn weder für eine formale Eignungsuntersuchung noch für eine Rückkehruntersuchung eine (arbeits-)rechtliche Grundlage gegeben ist, ist aus fachlicher Sicht eine reisemedizinische Beratung der jungen Menschen sehr sinnvoll. Dabei kann natürlich auch über Hinderungsgründe für einen solchen Einsatz gesprochen werden.
Die Kosten für die reisemedizinische Beratung müssen teilweise von den jungen Reisenden selbst bezahlt werden, teilweise werden sie von den Entsendeorganisationen erstattet. Dies sollte beachtet werden bei der Anwendung der beigefügten Vorschläge zur Abrechnung.
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