Zertifikate

Bereits seit dem Beschluss der Mitgliederversammlung des Jahres 2000 vergibt die Fachgesellschaft Zertifikate, mit denen Ärzte den Erwerb besonderer Kenntnisse im Bereich der Reisemedizin nachweisen können.

Folgende Zertifikate können bei der Deutschen Fachgesellschaft erworben werden

Reisemedizinische Gesundheitsberatung || Fachzertifikat Reisemedizin (DFR) || Arbeitsaufenthalt im Ausland || Tauchsport  || Primärversorgung in den Tropen

Basiszertifikat Reisemedizinische Gesundheitsberatung der Bundesärztekammer und der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin (DFR)

Die strukturierte curriculare Fortbildung „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ kann von allen Ärztinnen und Ärzten erworben werden, umfasst insgesamt 32 Unterrichtseinheiten und besteht aus fünf Modulen.
Das Basiszertifikat ist als Befähigungsnachweis für die präventiv medizinische Beratung von Reisenden konzipiert. Zudem bildet das Basiszertifikat eine Grundlage für die anderen Zertifikate, in deren Zuerkennungsvoraussetzungen es sich wiederfindet. Es schließt mit einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle ab.

Das Basiszertifikat gilt mit seiner i.d.R. (veranstalterabhängig) 4-tägigen Fortbildung als Befähigungsnachweis zur Reise-Gesundheitsberatung.

Das Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ gilt für drei Jahre und kann durch Nachweis einer 8-stündigen reisemedizinischen Fortbildung während der Gültigkeitsdauer gegenüber der DFR verlängert werden.

Images/Zertifikate/zertifikat-reisemedizinische-gesundheitsberatung.jpg

Wird vom Veranstalter im Vorfeld mit der deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin die Anerkennung des jeweiligen Kurses (und deren Module) abgeklärt, darf der Veranstalter mit unserem DFR-Logo für seine Veranstaltung werben.

Alle Inhalte zur Zertifizierung bzw. Qualifizierung sind transparent für alle auf unseren Internetseiten dargestellt.

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Fachzertifikat Reisemedizin der DFR

Die DFR hat seit mehr als 15 Jahren unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auch anderer, internationaler Institutionen (WHO, ISTM) einen Kanon von Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der den Anspruch erheben kann „Reisemedizin“ nach heutigem Verständnis zu repräsentieren. Diese Konzeption ist in das Curriculum des 128-h-Kurses eingeflossen, das erstmals 2003 vorgestellt wurde. Dabei sind nach Erwerb des Basiszertifikates 12 Aufbaumodule zu absolvieren, die jeweils eine spezielle Facette der Reisemedizin zum Thema haben. Eine erfolgreich abgeschlossene Lernerfolgskontrolle ist jeweils erforderlich.

Vor Jahren ist von Seiten der Reiseveranstalter und älterer Reisender der Wunsch nach ärztlicher Reisebegleitung an die Deutsche Fachgesellschaft für Reisemedizin und deren Mitglieder herangetragen worden. Diesem Wunsch haben wir 2015 mit einer Anpassung des bisherigen Curriculums und Erweiterung um ein 13. Modul 'Ärztliche Reisebegleitung' entsprochen. Dieses Modul umfasst acht Stunden und soll die wichtigsten spezifischen Anforderungen an begleitende Ärzte abdecken. Hierzu gehören auch rechtliche Aspekte des Internationalen Reiseverkehrs. Das Modul wird wie alle mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen.

Images/Zertifikate/fachzertifikat-reisemedizinische-gesundheitsberatung.jpg

Im Zuge der Überarbeitung des Curriculums wurde das Modul „Internationaler Tourismus' um einen Abschnitt 'mass gatherings' ergänzt. Damit will die DFR auf mögliche gesundheitliche Risiken, die sich aus Großveranstaltungen ergeben können, nicht zuletzt beim jährlich stattfindenden Hajj nach Mekka, aufmerksam machen und die entsprechenden medizinischen Grundlagen für eine qualifizierte reisemedizinische Beratung vermitteln.

Bei Vorlage des DFR-Basiszertifikates "Reise-Gesundheitsberatung" - bzw. eines LÄK-Zertifikates "Reisemedizinische Gesundheitsberatung" oder eines vergleichbaren Zertifikates einer medizinischen Fachgesellschaft - sowie den Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an Kursen der 13 Aufbaumodule erhält der Teilnehmer auf Antrag von der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin das Fachzertifikat Reisemedizin (DFR).

Voraussetzung für das Fachzertifikat ist der Nachweis über die Teilnahme an einer von der DFR anerkannten präventiv-reisemedizinischen Fortbildung von insgesamt 128 Stunden Dauer mit Leistungsnachweis gemäß Curriculum.

Wie auch das Basiszertifikat bedarf das Fachzertifikat einer Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Dazu muss die Teilnahme an reisemedizinischen Fortbildungen nachgewiesen werden, deren inhaltliche Breite dem interdisziplinären Charakter der Reisemedizin und der Spezialisierung gerecht wird.

Hierzu gelten folgende Regelungen, die als Alternativen anzusehen sind:

Variante 1

  • Besuch einer Jahrestagung der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. und
  • Besuch einer eintägigen von der DFR als "Refresher" bestätigten reisemedizinischen Veranstaltung oder einer weiteren Jahrestagung der DFR.

Variante 2

  • Besuch eines von der DFR anerkannten, zweitägigen reisemedizinischen Refresherseminars und
  • acht Stunden reisemedizinische Fortbildung

Variante 3

  • Teilnahme an einer von der DFR anerkannten reisemedizinischen Exkursion

Variante 4

  • Nachweis von 30 Stunden reisemedizinischer Fortbildung

Die Teilnahmebescheinigungen, aus denen insbesondere bei Variante 4 der Inhalt und die Dauer der Veranstaltungen hervorgehen müssen, sind an die Geschäftsstelle der DFR zu senden.

Wird vom Veranstalter im Vorfeld mit der deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin die Anerkennung des jeweiligen Kurses (und deren Module) abgeklärt, darf der Veranstalter mit unserem DFR-Logo für seine Veranstaltung werben.

Alle Inhalte zur Zertifizierung bzw. Qualifizierung sind transparent für alle auf unseren Internetseiten dargestellt.

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Zertifikat „Arbeitsaufenthalt im Ausland“

Mit dem Inkrafttreten der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) im Dezember 2008 hat sich der Kreis der Ärzte vergrößert, die die Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge bei einem Arbeitsaufenthalt im Ausland im Rahmen der ehemals sog. G35-Untersuchung durchführen können. Gleichzeitig wird seitens ArbmedVV aber auch gefordert, dass der Arzt über die „erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen“ nach §7 (1) verfügt.

Damit dies in Zweifelsfällen nachweisbar ist, wurde mit der Kombination aus dem Basiszertifikat und den Aufbaumodulen 6 (Internationale Arbeitsaufenthalte und Langzeiteinsätze) und Aufbaumodul 12 (Gesundheitsstörungen bei Reiserückkehrern) ein separat vom Fachzertifikat „Reisemedizin DFR“ zu erwerbendes Zertifikat geschaffen.

Voraussetzung für den Erwerb ist der

  • Nachweis des „Facharzt für Arbeitsmedizin“ oder „Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin“
  • Nachweise über die Teilnahme an den von der DFR anerkannten reisemedizinischen Fortbildungen mit Leistungsnachweisen:
    • Basiskurs (32 Stunden – ggf. mit Refresher-Nachweisen) UND
    • Aufbaumodule 6 + 12 (Internationale Arbeitsaufenthalte und Langzeiteinsätze sowie Gesundheitsstörungen bei Reiserückkehrern)
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Zertifikat für tauchsportärztliche Untersuchen

Aufgrund einer Übereinkunft mit der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.V. (GTÜM) kann Absolventen des tauchsportbezogenen Aufbaumoduls (Aufbaumodul 5 gemäß Curriculum) die Fachkenntnis attestiert werden, Tauchsporttauglichkeitsuntersuchungen bei Erwachsenen ohne relevante Vorerkrankungen durchzuführen.

Das entsprechende Zertifikat wird von der DFR ausgestellt.

Voraussetzung:
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem von der DFR und GTÜM anerkannten Lehrabschnitt Tauchsportmedizin (6 Stunden) sowie der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem 32-stündigen Basisseminar.

Downloads und Links

Images/Zertifikate/zertifikat-tauchsporttauglichkeit.jpg

Zertifikat „Primärversorgung in den Tropen“

Das Zertifikat "Primärversorgung in den Tropen" richtet sich an Interessenten, die über eine mehrwöchige klinisch-praktische Tätigkeitserfahrung in den Tropen verfügen.

Es wird von der DFR unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

  • Basiszertifikat Reisemedizin (DFR)
  • Kursweiterbildung „Primärversorgung in den Tropen“
  • Nachweis einer mindestens 4-wöchigen Tätigkeit in einer Gesundheitseinrichtung in den Tropen und Subtropen in Form eines Berichts über die praktische Tätigkeit.

Die Kursweiterbildung besteht aus 8 x 2 Unterrichtseinheiten verschiedener Themen, wobei die Referenten über klinisch-praktische Tätigkeitserfahrung in den Tropen verfügen sollten. Zielgruppe sind diejenigen, die – z.B. nach ihrer Berufstätigkeit– in Gesundheitsprojekten des Südens mitarbeiten wollen.

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Images/Zertifikate/zertifikat-tropen.jpg

Stand vom 29.03.2023

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Kontakt

Deutsche Fachgesellschaft für Reisemedizin e.V.
Graf-Adolf-Straße 69
40210 Düsseldorf

gs@fachgesellschaft-reisemedizin.de
Tel.: +49 (0) 211 520 25 81

Geschäftszeiten:
Mo und Di: 09.00 Uhr - 15.00 Uhr
Mi: 08.30 Uhr - 17.00 Uhr
Do: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

 

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